Satzung des Kunstrats Bayern


Der Kunstrat Bayern ist ein Expertengremium, das Fragen der Kunstpädagogik in Bayern berät.

Ihm gehören an: 1. institutionelle Vertreter bzw. Vertreter qua Amt und 2. ad Personam Berufene. Zur ersten Gruppe gehören:

 

  • je 2 Vertreter der Studiengänge Kunstpädagogik an den bayerischen Akademien
  • 2 Vertreter der Studiengänge Kunstpädagogik an den bayerischen Universitäten
  • je 1 Vertreter der Seminarausbildung nach Schularten, möglichst der Fachberater
  • 2 Vertreter des ISB
  • 1 Vertreter der ALP
  • 2 Vertreter des BDK
  • 2 Vertreter der Fachgruppe Kunst des bpV
  • je 1 Vertreter relevanter LAGs (Neue Medien, Film und Theater)

 

Der Kunstrat Bayern tritt über ein Symposion oder andere Veranstaltungen an die Öffentlichkeit. Die Ergebnisse seiner Beratungen werden unter seinem Namen publiziert.


Der Kunstrat Bayern trifft sich drei Mal jährlich. Er wählt eine Sprecherin / einen Sprecher. Über die Sitzungen werden Protokolle angefertigt. Entscheidungen im Kunstrat Bayern fallen mit einfacher Mehrheit der Anwesenden.

 

 

München, 27.03.09

 


Inhaltliche Zielsetzungen des Kunstrates Bayern:

 

Der Kunstrat Bayern sieht es als seine Aufgabe:

 

  • die künstlerische und ästhetische Bildung an den Schulen sowie in der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrer zu fördern.
  • die Bildenden Künste als unverzichtbaren Bestandteil des kulturellen und öffentlichen Lebens herauszustellen
  • ein Forum öffentlicher Meinungsbildung in Fragen einer ästhetischen Bildungsarbeit zu sein
  • durch Analysen zur ästhetischen Bildung in Bayern deren institutionelle und inhaltliche Gegebenheiten auf strukturelle Konsistenz und Sinnhaftigkeit zu prüfen und gegebenenfalls offen zulegen
  • zu Entwicklungen im Bereich der Bildenden Künste, der gestalteten Umwelt sowie auf den Gebieten Film, Fotographie und den Neuen Medien als unabhängiges Gremium wertend Stellung zu beziehen und zur öffentlichen Meinungsbildung einen Beitrag zu leisten
  • in Fragen ästhetischer Vermittlungsarbeit Beratung und Hilfen anzubieten sowie Unterstützung zu gewähren
  • Aktivitäten und Initiativen zu unterstützen, die Heranwachsenden künstlerische und ästhetische Kompetenzen vermitteln sowie eine aktive Teilnahme und Mitwirkung am kulturellen Leben der Gesellschaft ermöglichen.
  • Bildkompetenz als notwendige gesellschaftliche Schlüsselkompetenz im öffentlichen Bewusstsein zu verankern 

 

 

Seine Tätigkeiten erstrecken sich auf:

 

  • Beratende Funktion in Sachen ästhetischer Bildung
  • Zusammenarbeit mit Vertretern der Bildungspolitik, den zuständigen Ministerien und Trägern des kulturellen Lebens
  • Informationsaustausch und Förderung von Vernetzungsstrategien der an Bildungsprozessen im ästhetischen Bereich beteiligten Personen, Gremien und Institutionen

 

 

München, 27.03.09